Barrierefreiheit

Der sogenannte „European Accessibility Act“ (EAA) schafft klare Regeln innerhalb der EU. Ab Juni 2025 müssen digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden – mit nur wenigen Ausnahmen. Das Ziel ist klar: Chancengleichheit für alle zu fördern.

In meinen Begegnungen mit Menschen mit verschiedensten Behinderungen habe ich eines gelernt: Ihr Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben wird oft weniger durch ihre Behinderungen, als vielmehr durch die Hürden eingeschränkt, die ihnen im Weg stehen.

Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass digitale Inhalte für jede:n zugänglich sind.